Pressemitteilung vom 4. Juli 2022.
Baden-Württemberg ist „Genießerland“. Die Gastronomiebranche prägt unsere Region und ist mit familiengeführten Gastronomiebetrieben ein echter Wirtschafts- und Standortfaktor. Die kulturelle und kulinarische Vielfalt sowie der engagierte Einsatz der Gastwirtinnen und Gastwirte machen die Betriebe zu bedeutenden Arbeitgebern und Ausbildungsstätten. Nicht nur deshalb haben Land und Bund die Branche während der Corona-Pandemie immer unterstützt. Die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent war dabei ein wichtiger Baustein.
Der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Matthias Miller sagt dazu: „Die Gastronominnen und Gastronomen haben in den vergangenen Monaten eindrucksvoll gezeigt, dass sie bei der richtigen finanziellen Rahmensetzung überleben können. Der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Restaurant- und Verpflegungsleistungen hat unsere Gastronomie über die schwere Zeit während Corona getragen. Die Folgen des Ukraine-Konflikts machen sich jetzt auch in der Gastronomiebranche bemerkbar. Die Kostensteigerungen bei Energie und Lebensmitteln sowie der akute Personalmangel sind eine große Belastung. Ich möchte, dass wir unsere hervorragenden Gastronomiebetriebe erhalten. Dazu muss die Mehrwertsteuerabsenkung jetzt dauerhaft entfristet werden.“
Die dauerhafte Senkung auf den reduzierten Mehrwertsteuersatz sei zudem die beste Vorsorge davor, die Gastronomie mit weiteren massiven Hilfsprogrammen unterstützen zu müssen. Viele europäische Länder setzten diese Maßnahme bereits um. Ganz nebenbei erreiche man so auch eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.
Hintergrund:
Die Absenkung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent für Speisen in Gastronomiebetrieben ist auf den 31. Dezember 2022 befristet. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband fordert eine dauerhafte Absenkung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent für Speisen in Gastronomiebetrieben über den 31. Dezember 2022 hinaus.