Pressemitteilung vom 11. November 2022. Baden-Württemberg sollte der am Donnerstag im Deutschen Bundestag beschlossen Einführungen des sogenannten Bürgergelds im Bundesrat nicht zustimmen, fordert der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Matthias Miller.
„Das Bürgergeld der Ampel setzt vollkommen falsche Anreize“, steht für den Böblinger Abgeordneten fest, „während dem deutschen Arbeitsmarkt rund 1,9 Mio. Arbeitskräfte fehlen, verabschieden sich die Ampel-Parteien vom Prinzip Fördern und Fordern. Statt Anreize zu setzen, eine Arbeit aufzunehmen, steigt für Betroffene die Abhängigkeit von staatlichen Transferleistungen.“ Ferner kritisiert Dr. Miller eine Abkehr von den Grundprinzipien der sozialen Marktwirtschaft: „Nichtarbeiten wird durch das Bürgergeld annähernd so lukrativ wie Arbeiten. Ein Schlag ins Gesicht für alle Angehörige unterer Einkommensgruppen, die täglich hart arbeiten gehen. Arbeit muss sich auch weiterhin lohnen. Baden-Württemberg sollte der Gesetzesvorlage bei der anstehenden Abstimmung im Bundesrat über die finale Einführung des Bürgergelds deshalb nicht zustimmen.“
Parallel zu der Schlussabstimmung im Deutschen Bundestag debattierte am Donnerstag auch der Landtag von Baden-Württemberg über die Einführung des Bürgergelds. „Als CDU im Land sehen wir die Einführung eines Bürgergelds in der vorliegenden Fassung für falsch. Daher sollten wir auf eine Enthaltung im Bundesrat hinwirken, also nicht zustimmen. Wieso sich gerade auch die FDP im Land für das Bürgergeld stark macht, kann ich vor dem Hintergrund der Fehlanreize nicht nachvollziehen,“ beteuert Miller abschließend.
Hintergrund:
Bei dem Gesetz zur Einführung des Bürgergelds handelt es sich um ein sogenanntes zustimmungspflichtiges Gesetz. Damit dieses in Kraft treten kann, müssen die Länder im Bundesrat dem Gesetzentwurf mehrheitlich zustimmen. Eine Enthaltung von Baden-Württemberg im Bundesrat würde keine Zustimmung bedeuten. Bei fehlender Zustimmung im Bundesrat wird der Vermittlungsausschuss angerufen.
Seit Wochen stehen die Pläne der Bundesregierung zur Einführung des Bürgergelds in der Kritik. Unter anderem, da Empfänger von Bürgergeld weniger als bisher mit der Bundesagentur für Arbeit zusammenarbeiten müssen, die Arbeitsagentur einem Arbeitslosen im ersten halben Jahr keine der Leistungen mehr kürzen kann und das Schonvermögen einer vierköpfigen Familie zusammengerechnet 150.000 Euro beträgt. Bis zu dieser Grenze werden bestehende Vermögen nicht angetastet und trotzdem die vollen Sätze der steuerfinanzierten Sozialleistungen ausbezahlt. Der Bundesrechnungshof warnt deshalb vor Möglichkeiten zum Missbrauch.