Pressemitteilung vom 13. Januar 2023.
Die Entwicklungen im Bereich künstliche Intelligenz (KI) schreiten in den vergangenen Jahren mit einem rasanten Tempo voran. Immer mehr Anwendungen basierend auf KI-Technologie können von Unternehmen und Einzelpersonen genutzt und ausprobiert werden.
Dazu zählt seit November 2022 auch der Chatbot „ChatGPT“ des US-amerikanischen Unternehmen OpenAI. Bei diesem Prototyp handelt es sich um ein textbasierten Dialogsystem, welches verwendet werden kann, um natürliche Sprachprozesse wie Textgenerierung und Textkomplettierung durchzuführen.
Der CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Matthias Miller sieht für die Wirtschaft in Baden-Württemberg in entsprechenden KI-Anwendungen große Chancen: „Die Nutzung von KI-Anwendungen ermöglicht es Unternehmen, Prozesse zu automatisieren und effizierter zu gestalten. Gleichzeitig sind Risiken zu bedenken, die noch nicht vollständig bekannt sind. Um unsere Wettbewerbsfähigkeit in Baden-Württemberg zu erhalten, müssen wir uns deshalb frühzeitig mit den Potentialen und Limitationen entsprechender Software beschäftigen.“
Aus diesem Grund reichte der Böblinger Abgeordnete Dr. Miller eine Kleine Anfrage an dem Wirtschaftsministerium ein. In sieben Fragen erkundigt er sich unter anderem auch über mögliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, Förderprogramme des Landes und aktuell geltende Vorschriften. Das Besondere der parlamentarischen Initiative: Die Fragen sowie die Begründung wurden im Wesentlichen vom Sprachmodell ChatGPT selbst verfasst.
„Nur Sekunden nach der Eingabe, Fragen zu den Chancen und Risiken von KI-Anwendungen wie ChatGPT für die Wirtschaft in Baden-Württemberg zu verfassen, formulierte der Chatbot die vorliegende Anfrage. Nur in Details musste diese noch abgepasst werden“, erklärt Dr. Matthias Miller, „allein dieses Beispiel zeigt Möglichkeiten, welche im Bereich der künstlichen Intelligenz stecken. Diese Fortschritte werden unsere Arbeitswelt in den kommenden Jahren prägen. Darauf müssen wir uns bereits heute vorbereiten. Deshalb bin ich gespannt auf die Antworten aus dem Wirtschaftsministerium.